Alles, was Sie über das neue Bürgergeld wissen müssen

Jobcenter: Anfang des Jahres wurde das alte Hartz-IV-Sozialsystem durch Bürgereinkommen abgelöst.

© Hauke-Christian Dittrich / dpa

Einkommensbezieher von Bürgern können auch aufgefordert werden, eine Steuererklärung abzugeben. Was zu beachten ist – ein Überblick.

Neustadt ad W. – Hartz IV – offiziell bekannt als Arbeitslosengeld II – wurde abgelöst. Die Ampelkoalition hat zum 1. Januar 2023 die neuen Einkommen der Bürger vorgestellt. Für Arbeitslose bedeutet das: Sie bekommen in der Regel mehr Geld im Monat und mehr Zuschüsse vom Staat. Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).

Bürgereinkommen und Steuererklärungen: Dies gilt für Zahlungsempfänger

Grundsätzlich muss jeder, der mehr als 410 Euro Abfindung pro Jahr erhalten hat, eine Steuererklärung abgeben. Ausgleichsleistungen sind Geldleistungen, die anstelle des Arbeitsentgelts gezahlt werden, wie z. B. Vaterschaftsgeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld.

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Bezieher von Arbeitslosengeld erhalten in der Regel 60 Prozent ihres Gehalts, mit Kindern 67 Prozent. Für Bürgergeldempfänger sind die Leistungen um 53 Euro auf 502 Euro im Monat gestiegen und es gibt mehr Zuschüsse als zuvor. Für Empfänger von Arbeitslosengeld und insbesondere Bürgergeld zählt jedoch nach wie vor jeder Euro.

Teilzahlung: In einigen Fällen kann die Einkommensteuer erstattet werden

Wer Bürgergeld bezieht, zahlt darauf keine Steuern, da es sich um das sogenannte Grundsicherungsgeld handelt. Es unterliegt auch keiner Progressionsklausel wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Mutterschaftsgeld. Der persönliche Steuersatz wird also nicht erhöht.

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Wer unterjährig nur das Einkommen eines Bürgers bezieht, muss in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Nur in seltenen Fällen kann eine Steuerpflicht entstehen. Unter Umständen kann es auch sinnvoll sein, die Steuererklärung freiwillig abzugeben – nämlich dann, wenn Kosten für Weiterbildungen, Umschulungen oder Bewerbungen angefallen sind. Bürgereinkommensberechtigte sollten dies prüfen bzw. durch einen Körperschaftsteuerhilfeverein oder Steuerberater prüfen lassen.

Steuererstattungen sind im Einkommen der Bürger enthalten

Bezog ein Arbeitnehmer nicht das gesamte Kalenderjahr ein Bürgereinkommen, sondern nur wenige Monate und arbeitete ansonsten, zahlte er in der Regel Lohnsteuer. Ein Teil der gezahlten Steuer kann zurückgefordert werden, wenn der Arbeitnehmer eine Steuererklärung vorlegt, aus der alle abzugsfähigen Aufwendungen hervorgehen. Außerdem sollten besonders einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger prüfen, ob sie Anspruch auf die Mobilitätspauschale haben.

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Tipp vom Lohnsteuerhilfeverein: Geschädigte sollten alle Belege über Werbungskosten sammeln und den Betrag als Werbungskosten in Anlage N ihrer Steuererklärung eintragen. Darunter fallen zum Beispiel Bewerbungskosten, Ausbildungskosten, Schreibwarenkosten oder Reisekosten.

Die Entschädigung wird auf das Einkommen des Bürgers angerechnet

Wenn Sie eine Steuererstattung erhalten und gleichzeitig ein Bürgereinkommen beziehen, wird die Erstattung in das Bürgereinkommen eingerechnet. Maßgebend ist der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Arbeitslosenkonto, nicht das Jahr der Antragstellung und der Monat des Eingangs des Steuerbescheids.

Im Idealfall werden die Steuern in einem Monat zurückgefordert, in dem die Bürger keine Leistungen erhalten. (dpa/lf)

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